Unsere Leistungen: MPU, Neuerteilung und Umschreibung
Wir unterstützen Sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei allem, was vor und neben dem behördlichen Verfahren passiert: Vorbereitung, Unterlagen, Fristen und die Suche nach der richtigen Fahrschule oder dem richtigen Anwalt. Entscheidungen über Ihre Fahrerlaubnis trifft ausschließlich die zuständige Behörde.
Inhalt: MPU-Vorbereitung · Neuerteilung nach Entzug · Umschreibung · Internationaler Führerschein · Punkte in Flensburg · Intensivkurs · Verkehrsanwalt
MPU-Vorbereitung und Coaching
Die medizinisch-psychologische Untersuchung besteht aus einem medizinischen Teil, einem Leistungstest am Computer und einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen. Die meisten negativen Gutachten scheitern am Gespräch: Die Gutachter wollen nachvollziehen können, warum es zu den Verstößen kam und was sich seitdem dauerhaft geändert hat. Auswendig gelernte Antworten fallen dabei auf.
Was die Vorbereitung bei uns umfasst:
- Aktenprüfung: Wir lesen mit Ihnen die Anordnung der Behörde, Strafbefehl oder Urteil und frühere Gutachten. Daraus ergibt sich, welche Fragestellung die Begutachtungsstelle beantworten muss.
- Abstinenzplanung: Wir klären, ob Abstinenznachweise erforderlich oder sinnvoll sind, ob Urin-Screenings oder Haaranalysen passen und wie lange der Nachweiszeitraum sein muss (meist 6 oder 12 Monate). Wichtig ist, dass die Nachweise nach den anerkannten Beurteilungskriterien erhoben werden, sonst werden sie nicht anerkannt.
- Gesprächsvorbereitung: In Einzelterminen arbeiten Sie Ihre Vorgeschichte auf, formulieren Ihre Veränderung in eigenen Worten und üben die Gesprächssituation.
- Zeitplan: Wir planen, wann der Antrag auf Neuerteilung gestellt und der Begutachtungstermin gebucht werden sollte.
Wie die MPU abläuft und was sie kostet, erklärt unser MPU-Ratgeber. Die Begutachtungsstelle wählen Sie selbst. Wir sind mit keiner Begutachtungsstelle verbunden und können auf ein Gutachten keinen Einfluss nehmen.
Führerschein zurück nach Entzug
Ein entzogener Führerschein lebt nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder auf. Sie müssen die Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Weil die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, lohnt sich der Antrag meist einige Monate vor Ende der Sperrfrist.
Wir helfen Ihnen dabei:
- Sperrfrist und frühestmöglichen Antragstermin bestimmen
- Unterlagen zusammenstellen, typischerweise Antragsformular, Ausweis, biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und gegebenenfalls ein Führungszeugnis
- einschätzen, ob die Behörde voraussichtlich eine MPU verlangt (mehr dazu: Führerschein zurück ohne MPU)
- Schreiben der Behörde verständlich erklären und Fristen im Blick behalten
In Österreich ist nach einer Entziehung von mehr als 18 Monaten eine neue Lenkberechtigung nötig. In der Schweiz entscheidet das kantonale Strassenverkehrsamt über die Wiedererteilung. In beiden Ländern können eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Abklärung verlangt werden.
Ausländischen Führerschein umschreiben
EU- und EWR-Führerscheine gelten in Deutschland und Österreich in der Regel ohne Umschreibung weiter. Führerscheine aus Drittstaaten dürfen Sie nach der Wohnsitznahme meist nur 6 Monate nutzen. Danach brauchen Sie einen deutschen oder österreichischen Führerschein. In der Schweiz beträgt die Frist 12 Monate.
Ob Sie dafür Theorie- und Praxisprüfung ablegen müssen, hängt vom Ausstellungsland ab. Wir prüfen das für Ihr Land, stellen mit Ihnen die Unterlagen zusammen (unter anderem eine anerkannte Übersetzung) und erklären den Ablauf bei der Behörde. Für Österreich finden Sie außerdem unseren Praxis-Check zum Führerscheinumtausch.
Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins und gilt nur zusammen mit diesem. Sie beantragen ihn bei der Führerscheinstelle, in Österreich auch bei Automobilclubs. Details zu Kosten, Unterlagen und Gültigkeit lesen Sie in unserem Ratgeber Wie lange gilt der internationale Führerschein?
Punkte in Flensburg verstehen
Den Auszug aus dem Fahreignungsregister können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern. Wir erklären Ihnen, was darin steht: Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung, bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wir zeigen Ihnen auch, wann Einträge getilgt werden und ob ein freiwilliges Fahreignungsseminar noch einen Punktabzug bringt.
Vermittlung von Intensivkursen und Ferienfahrschulen
Wer den Führerschein schnell braucht, kann die Ausbildung in einem Intensivkurs bündeln. Wir vermitteln Fahrschulen, die solche Kurse anbieten. Theorie- und Praxisprüfung legen Sie dort ganz regulär ab. Wie viel Zeit das realistisch spart, erklärt unser Artikel Führerschein in 72 Stunden?
Vermittlung an Fachanwälte für Verkehrsrecht
Wir beraten nicht rechtlich. Wenn Sie gegen einen Bescheid vorgehen, eine Fristverlängerung brauchen oder ein Strafverfahren läuft, vermitteln wir Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.
Was kostet die Begleitung?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach nennen wir Ihnen einen verbindlichen Preis, der sich nach dem Umfang richtet. Gebühren der Behörden, der Begutachtungsstelle und für Abstinenznachweise zahlen Sie direkt an die jeweilige Stelle.
